1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Weisen wir nach, dass uns durch unbefugte Weitergabe unserer Informationen durch den Auftraggeber eine Provision entgangen ist, ist uns die Provision vom Auftraggeber zu zahlen, die wir insgesamt durch unsere Tätigkeit hätten erzielen können, also bis zur doppelten Höhe der Provision nach der nachstehenden Ziffer 7.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig.
7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze entsprechen den üblichen Maklerprovisionen. Sie sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zusätzlich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Zur Bruttomietsumme gehören, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, auch alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, einschließlich der Abschlagszahlungen oder vereinbarten Pauschalen für Verbrauchs- und Nebenkosten.
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Name und Anschrift:
P.A. Vermittlungsgesellschaft mbH für Finanzierungen, Immobilien und Versicherungen
40237 Düsseldorf, Grafenberger Allee 87
Telefon 0211 38 64 3 - 0, Fax 0211 38 64 3 - 43
info@pagmbh.de
Geschäftsführer: Herr Hans Hübbers, Düsseldorf
Registergericht Düsseldorf, HRB 18981
Art der Tätigkeit:
Makler
Zulassung:
Zulassung zum Versicherungsvertreter im Sinne §34 d Abs.1 der Gewerbeordnung (GewO)
Registrierung über:
IHK Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf
Telefon 0211 35 57 - 0, Fax 0211 35 57 - 400
www.vermittlerregister.info
Versicherung:
Vermögensschadens-Haftpflicht-Versicherung über 1,13 Mio. Euro
Beteiligungen:
P.A. Vermittlungsgesellschaft ist unabhängig. Es gibt keine Beteiligungen von und an Versicherungsgesellschaften.
Beschwerdestellen:
Die P.A. Vermittlungsgesellschaft mbH besteht seit 1984 und ist ab 2010 als Makler tätig.
Die Privatkunden-Abteilung vermittelt private Krankenversicherungen, Lebens- und Rentenversicherungen, staatlich geförderte
Produkte zur Altersvorsorge (sogenannte Riester- und Rüruprenten), Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
sowie Versicherungen zu weiteren persönlichen und privaten Risiken (Unfall, Hausrat, Haftpflicht, Gebäude, Bauleistungen
usw.).
Die Finanzierungsabteilung vermittelt neben Darlehen auch Lebens- und Rentenversicherungen zur Tilgung sowie Gebäudeversicherungen
über die Conzepta´s GmbH, München.
Folgende Versicherungen werden durch die P.A. Vermittlungsgesellschaft mbH direkt vertreten:
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Allianz Lebensversicherungs AG Allianz Private Krankenversicherung ARAG Krankenversicherung AXA Versicherungen AG BBV ERGO Versicherungsgruppe AG Generali Gothaer Krankenversicherung AG |
Münchener Verein KV Swiss Life Signal Iduna Stuttgarter Lebensversicherung VHV Volkswohlbund Zurich Deutscher Herold AG |